| 6 |
Feststellung der Ergebnisse
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| 6.4 |
Ermitteln der Rangfolge |
| 6.4.1 |
Läufer mit ungleichen Verhältniszahlen
Sieger ist, wer die höchste Verhältniszahl aufzuweisen hat. Alle weiteren Plätze sind entsprechend der jeweils nächstgünstigen Verhältniszahl in absteigender Folge zu vergeben. (Beispiel: 10 besser als 9 besser als 8 besser als 6,5 usw.)
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| 6.4.2 |
Läufer mit gleichen Verhältniszahlen |
| 6.4.2.1 |
Haben zwei oder mehr Läufer die gleiche Verhältniszahl, so entscheiden für den besseren Platz in nachstehender Reihenfolge:
- bei zwei Läufern die bessere Vergleichszahl (CIPA-Kz.: 6 B);
- bei mehr als zwei Läufern die bessere Summe der Vergleichszahlen, die diese Läufer untereinander erzielt haben (CIPA-Kz.: 6 A);
- bei allen Kunstlauf-Auswertungen, die keine Pflichtwertung beinhalten, die höhere Summe der B-Noten der Kür und - falls diese gleich ist oder bei der Kurzkür - ggf. die höhere Summe der B-Noten der Kurzkür; bei Pflichttänzen mit OSP (ohne Kürtanz) die höhere Summe der B-Noten des OSP; beim Endergebnis Rolltanz zunächst die höhere Summe der B-Noten des Kürtanzes, danach die höhere Summe der B-Noten des OSP (CIPA-Kz.: 7 B);
- die höhere Summe der Vergleichszahlen, die diese Läufer gegenüber allen anderen Mitbewerbern erzielt haben (CIPA-Kz.: 7 C);
- die höhere Pflicht- bzw. Gesamtpunktzahl (CIPA-Kz.: 7 A).
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| 6.4.2.2 |
Ist nach Durchführung sämtlicher vorstehender Auswertungsregeln immer noch keine Entscheidung möglich, so werden die betreffenden Läufer auf den gleichen Platz gesetzt.
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