6 Feststellung der Ergebnisse
6.3 Weiterführende Rechnung (CIPA-System)
6.3.1 Vergleichszahl
6.3.1.1 Die Vergleichszahl ergibt sich aus dem unmittelbaren Vergleich zweier Läufer aufgrund ihrer Punktzahlen bei jedem Wertungsrichter. Es wird festgestellt, wie viele Wertungsrichter einen Läufer besser bewertet haben im Vergleich zu einem bestimmten Wettbewerber.
6.3.1.2 Die Vergleichszahlen sind für jeden Läufer gegenüber jedem einzelnen seiner Mitbewerber zu ermitteln. Hierbei gelten folgende Regeln:

Regel 1: Derjenige Läufer, dem der Wertungsrichter die höhere Punktzahl zuerkannte, ist besser bewertet und erhält die (positive) "Wertungsrichterstimme".

Regel 2: Besteht zwischen zwei Teilnehmern bei einem Wertungsrichter Punktgleichheit, so gilt:
  • bei allen Auswertungen im Kunstlauf, die Pflichtwertungen beinhalten, wird die Wertungsrichterstimme geteilt;
  • bei allen Auswertungen im Kunstlauf, die keine Pflichtwertungen beinhalten, entscheidet bei der Kurzkür sowie bei der Kür (ohne Kurzkür) die B-Note und beim Kürprogramm (Kurzkür und Kür) zunächst die B-Note der Kür und danach die B-Note der Kurzkür;
  • beim Rolltanzwettbewerb mit Spurenbildtanz wird das Pflichttanz-Ergebnis aufgrund der höheren B-Note im OSP entschieden. Für das Endergebnis (Pflicht und OSP und Kürtanz) entscheidet zunächst die höhere B-Note im Kürtanz, danach die B-Note des OSP. Bei weiter bestehender Punktgleichheit wird die Wertungsrichterstimme geteilt.
6.3.1.3 Die Vergleichszahl entspricht dann der Anzahl der Wertungsrichterstimmen, die ein Läufer gegenüber einem bestimmten Mitbewerber erreicht hat. Bilden diese eine Mehrheit, so ist der Läufer im "Vorteil" (Beispiel: Vergleichszahl 4 oder höher bei 7 Kampfrichtern).
6.3.1.4 Die Vergleichszahl kann eine gebrochene Zahl sein, wenn sich bei mindestens einem Wertungsrichter gleiche Punktzahlen für beide Läufer ergeben. Erzielt im letzteren Fall keiner der Läufer eine Mehrheit an Wertungsrichterstimmen, so ist die Vergleichszahl "unentschieden" (Beispiel: Vergleichszahl 3,5 bei 7 Kampfrichtern).
6.3.2 Verhältniszahl
6.3.2.1 Die Verhältniszahl kennzeichnet den Rang, den ein Läufer gegenüber seinen Wettbewerbern insgesamt einnimmt. Sie gibt an, wie vielen Wettbewerbern der betreffende Läufer bei einer Mehrheit der Wertungsrichter überlegen ist.
6.3.2.2 Die Verhältniszahl errechnet sich durch Addition der Anzahl der "Vorteile" (Ziffer 6.3.1.3) sowie der hälftig anzurechnenden "Unentschieden" (Ziffer 6.3.1.4).
6.3.2.3 Die Verhältniszahl kann eine gebrochene Zahl sein, wenn unentschiedene Vergleichszahlen vorliegen (Beispiel: 6 x Vorteil und 1 x Unentschieden ergibt die Verhältniszahl 6,5).