3 Wettbewerbsstruktur
3.6 Durchführung der Wettbewerbe
3.6.1 Allgemeines
3.6.1.1 Informationen
Der Veranstalter hat vor Beginn der Wettbewerbe den Zeitplan der Veranstaltung allen Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen.
Die Bekanntgabe des Kampfgerichts erfolgt spätestens nach der Auslosung durch den Veranstaltungsleiter bzw. Schiedsrichterobmann. Die laufenden Informationen während der Dauer der Veranstaltung erstrecken sich auf Auslosungen, Ergebnisse und alle wesentlichen, mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Vorgänge.
3.6.1.2 Abbruch und Ungültigkeit eines Wettbewerbs
Ein Wettbewerb darf aus Gründen, die sich aus der Wetterlage oder der Beschaffenheit der Lauffläche ergeben, abgebrochen werden. Die Entscheidung darüber fällt der Schiedsrichter.
Ein Abbruch der gesamten Veranstaltung kann nur durch den Veranstalter oder den Beauftragten nach 2.6.2.1 erfolgen.
Ein unterbrochenes Kürlaufen eines Wettbewerbs muss am gleichen Veranstaltungstage beendet werden; andernfalls ist es neu zu beginnen. Wettbewerbe, die für ungültig erklärt worden sind, gelten als nicht ausgetragen und können neu ausgetragen werden.
3.6.1.3 Finalgruppen
Die Kürwettbewerbe der Meisterklasse Damen und Herren sollen in zwei jeweils zeitlich voneinander getrennten Blöcken am selben Tag stattfinden, soweit an dem jeweiligen Wettbewerb mindestens 10 Läufer beteiligt sind. In Block 2 starten die nach dem Ergebnis der Kurzkür in der ersten Hälfte (bei ungerader Teilnehmerzahl wird aufgerundet) plazierten Läufer. In Block 1 gehen zu einem im Zeitplan abgesetzten, früheren Termin alle übrigen Läufer an den Start. Die Auslosung findet für beide Blöcke unabhängig voneinander analog 3.6.2.2 statt.
3.6.2 Auslosungen
3.6.2.1 Pflicht und Kurzkür
In einer Vorauslosung wird die Reihenfolge aller an der Veranstaltung teilnehmenden LRV durch das Los bestimmt.
Anschließend werden die Startnummern der Teilnehmer für die einzelnen Wettbewerbe ausgelost. Diese Auslosungen erfolgen jeweils in der Reihenfolge der LRV - wie durch die Vorauslosung bestimmt -, entsprechend den Meldelisten der LRV. Bei Einzelwettbewerben wird für Pflicht und Kurzkür unabhängig voneinander ausgelost.
Die Auslosungen werden öffentlich durch Offizielle des DRIV, des Ausrichters und der LRV vorge nommen.
Die Auslosung der Pflichtfiguren-Gruppen und der Seite (rechts/links entspr. Ziffer 3.5.1.2, und zwar nur für die mit a/b bezeichneten Figuren) erfolgt am Abend vor dem ersten offiziellen Pflichttraining durch den KK-Vorsitzenden des DRIV oder einen Offiziellen in seinem Auftrag.
Für die Pflichtwettbewerbe von Damen/Mädchen und Herren/Jungen der gleichen Altersklasse kann die Auslosung der Pflichtfigurengruppe und des Startfußes gemeinsam erfolgen, wenn in einem der beiden Wettbewerbe nicht mehr als drei Starter gemeldet sind. Die Entscheidung hierzu trifft der Veranstaltungsleiter.
3.6.2.2 Kür
Die Auslosung der Startfolge erfolgt nach Beendigung der Kurzkür, sobald das Rechenbüro das Kurzkür-Ergebnis ermittelt hat. Die Auslosung wird vom Schiedsrichter in der Reihenfolge des Kurzkür-Ergebnisses durchgeführt, d.h. der Beste der Kurzkür zieht zuerst. Bei nicht mehr als drei Teilnehmern starten die Teilnehmer ohne Auslosung in umgekehrter Reihenfolge des Vorergebnisses. Bei mehr als drei Teilnehmern wird die Auslosung nach Gruppen unterteilt vorgenommen, und zwar derart, dass in einer Gruppe höchstens sechs Läufer zusammen ausgelost werden.
Demnach werden bei nicht mehr als 12 Teilnehmern zwei Gruppen, bei 13 bis 18 Teilnehmern drei, bei 19 bis 24 Teilnehmern vier Gruppen gebildet usw. Läßt die Teilnehmerzahl eine Aufteilung in genau gleichgroße Gruppen nicht zu, so soll die erste losende Gruppe (ggf. auch die zweite usw.) um eins kleiner sein als die übrigen. Es wird gruppenweise ausgelost; die besser plazierten Läufer losen die höheren Startnummern der ersten Auslosungsgruppe, die schwächeren Läufer die niedrigen der folgenden Gruppe(n).
Bei Wettbewerben ohne Kurzkür wird die Kürstartfolge frei ausgelost, unabhängig vom Pflichtergebnis (analog Ziffer 3.6.2.1).
3.6.2.3 Paarlauf
Die Auslosung für die Kurzkür erfolgt analog Ziffer 3.6.2.1.
Die Auslosung für die Kür erfolgt analog Ziffer 3.6.2.2.
3.6.2.4 Gruppenlaufen (Empfehlung)
Die Auslosung erfolgt analog Ziffer 3.6.2.1. Es werden zwei Abteilungen gebildet. Die erste besteht aus den Gruppen, die im Vorjahr in der besseren Hälfte plaziert waren; bei ungerader Zahl ist dies der größere Teil. Diese Gruppen losen die höheren Startnummern. Sämtliche übrigen Gruppen gehören zur zweiten Abteilung; sie losen analog Ziffer 3.6.2.1, die niedrigeren Startnummern aus.
Eine Gruppe besteht so lange, als ihr noch mindestens drei Läuferinnen aus dem Vorjahr angehören. Für Gruppen der ersten Abteilung ist dieser Tatbestand bei der Teilnehmermeldung ausdrücklich zu bestätigen (siehe Ziffer 2.4.2.3). Andernfalls wird die Gruppe der zweiten Abteilung zugeordnet.
3.6.2.5 Pflichttänze
Die Auslosung für die Pflichttänze erfolgt analog Ziffer 3.6.2.1.
3.6.2.6 Kürtanz
Die Auslosung erfolgt analog Ziffer 3.6.2.2 in der Reihenfolge des Ergebnisses nach dem Ptlichttanzen (einschl. OSP). Die Auslosung wird jedoch in Gruppen von höchstens vier Tanzpaaren vorgenommen. Ist eine Aufteilung des Teilnehmerfeldes in gleichgroße Gruppen nicht möglich, so soll die zuletzt losende (ggf. auch die vorletzte usw.) um eins kleiner sein als die übrigen.
3.6.2.7 Formationslaufen
Die Auslosung für das Formationslaufen erfolgt analog Ziffer 3.6.2.1. Es werden zwei Abteilungen gebildet. Die erste besteht aus den Erst- bis Drittplazierten, jedoch höchstens der besser plazierten Hälfte (bei ungerader Teilnehmerzahl wird aufgerundet), der Norddeutschen und Süddeutschen Meisterschaften des gleichen Jahres. Diese Formationen losen die höheren Startnummern aus. Sämtliche übrigen Formationen gehören zur zweiten Abteilung; sie losen die niedrigeren Startnummern aus.
3.6.3 Einlaufen
3.6.3.1 Pflicht
Vor Beginn des Pflichtlaufens wird den Läufern grundsätzlich eine Einlaufzeit von 15 Minuten gewährt, und zwar zunächst zehn Minuten für alle gemeinsam.
In den letzten fünf Minuten vor dem Start sowie während des gesamten Pflicht-Wettbewerbs verbleiben zum Einlaufen nur noch höchstens fünf Läufer gemäß Startreihenfolge auf der Bahn.
Zur Vorbereitung einer Schlingenfigur sind jedoch bis zu acht Läufer zugelassen, sofern die Anzahl der vorgezeichneten Figuren dies erlaubt (die Entscheidung hierüber trifft der Schiedsrichter). Die gleichen Einlaufzeiten sollen den Läufern grundsätzlich auch nach einer Wettbewerbs-Pause eingeräumt werden.
Werden die zu laufende Pflichtfigurengruppe und der Startfuß für die Pflichtwettbewerbe von Damen/Mädchen und Herren/Jungen der gleichen Altersklasse gem. Ziffer 3.6.2.1 Abs. 5 gemeinsam gelost, so wird beiden Wettbewerben eine gemeinsame Einlaufzeit gem. Abs. 1 und 2 gewährt.
3.6.3.2 Kurzkür und Kür
Vor jedem Wettbewerb ist allen Teilnehmern eine Einlaufzeit zu gewähren. Deren Dauer beträgt für die Kurzkür 5 Minuten, für die Kür gilt die Zeitdauer des jeweiligen Programms plus 2 Minuten; maximal sind sechs Minuten zulässig.
Zum Einlaufen dürfen sich höchstens sechs Einzelläufer oder drei Paare bzw. Gruppen gleichzeitig auf der Bahn befinden. Sind mehr Teilnehmer am Start, so werden diese in der Reihenfolge der ausgelosten Startnummern in Gruppen unterteilt.
Bei Laufflächen größer als 20 x 40 m sind - nach Ermessen des Schiedsrichters - größere Einlaufgruppen zulässig.
Ist die Aufteilung in genau gleichgroße Gruppen nicht möglich, so soll die zuletzt laufende Gruppe (und ggf. auch die vorletzte usw.) um eins kleiner sein als die übrigen.
3.6.3.3 Pflichttänze
Vor dem ersten Pflichttanz eines Wettbewerbs muss für jede Einlaufgruppe vorab eine Einlaufzeit von zwei Minuten ohne Musik gewährt werden.
Steht je Pflichttanz nur ein einziges Musikstück zur Verfügung (vgl. Ziffer 4.5.1.2), so beträgt die Einlaufzeit dafür jeweils 2 Minuten pro Einlaufgruppe. Wird je Pflichttanz mehr als ein Musikstück (höchstens drei, vgl. Ziffer 4.5.1.2) verwendet, so werden diese nacheinander je 1 Minute lang abgespielt.
Beim Einlaufen dürfen nicht mehr als vier Tanzpaare gleichzeitig auf der Bahn sein. Sind mehr Paare am Start, so wird das Teilnehmerfeld für jeden Tanz entsprechend der Startfolge (siehe Ziffer 3.6.5.2) in Einlaufgruppen von höchstens vier Paaren unterteilt. Ist die Aufteilung in gleichgroße Gruppen nicht möglich, so soll die zuletzt laufende Gruppe (ggf. auch die vorletzte usw.) um eins kleiner sein als die übrigen.
Ist die Lauffläche größer als 20 x 40 m, so kann der Schiedsrichter nach seinem Ermessen größere Einlaufgruppen zulassen.
Nach dem Einlaufen der ersten Gruppe folgt der Wertungsdurchgang dieser Paare, danach läuft die zweite Gruppe ein usw.
3.6.3.4 Freier Spurenbildtanz (OSP)
Für den Spurenbildtanz ist eine Einlaufzeit ohne Musik von 4 Minuten zu gewähren. Die Einlaufgruppen mit höchstens vier Tanzpaaren werden analog Ziffer 3.6.3.3 gebildet.
Zwischen den Pflichttänzen und dem Einlaufen zum Spurenbildtanz muss eine Pause von mindestens zehn Minuten eingelegt werden.
3.6.3.5 Kürtanz
Vor dem Kürtanz ist den Tanzpaaren eine Einlaufzeit zu gewähren, ihre Länge entspricht der vorgeschriebnen Zeitdauer des Kürtanzes plus 2 Minuten.
Einlaufgruppen dürfen höchstens vier Tanzpaare umfassen, jedoch kann der Schiedsrichter bei Laufflächen größer als 20 x 40 m nach seinem Ermessen auch größere Einlaufgruppen zulassen.
Darüber hinaus gilt auch Ziffer 3.6.3.2 sinngemäß.
3.6.3.6 Formationslaufen
Das Einlaufen findet in Form eines Einlauftrainings mit Musik statt. Für jede Formation müssen mindestens 10 Minuten zur Verfügung stehen. Dabei befindet sich jeweils nur eine Formation auf der Bahn.
3.6.4 Aufruf der Teilnehmer
3.6.4.1 Am Platze des Wettbewerbs wird jeweils der Name des Teilnehmers aufgerufen, der als nächster zu laufen hat.
3.6.4.2 Erscheint der Teilnehmer nicht spätestens zwei Minuten nach erlolgtem Aufruf startbereit am Platze, so wird er gestrichen.
3.6.4.3 Hat ein Läufer infolge Unfalls oder Materialschadens während des Wettbewerbs nicht rechtzeitig antreten können, so kann der Schiedsrichter ihn nachträglich starten lassen, falls der betreffende Wettbewerbsteil noch nicht beendet ist.
3.6.5 Reihenfolge bei der Pflicht
3.6.5.1 Figurenfolge
Pflichtfiguren sind in der ausgeschriebenen Reihenfolge zu laufen, Schlingen frühestens an dritter Stelle, sofern mehr als zwei Figuren in einem Wettbewerbsteil gelaufen werden.
3.6.5.2 Startfolge beim Pflichtlaufen
Entsprechend der Anzahl der zu laufenden Pflichtfiguren wird das Teilnehmerfeld in Gruppen unterteilt. Die erste Figur wird in der ausgelosten Startreihenfolge gelaufen. Die zweite Figur wird von der zweiten Läufergruppe begonnen, während die erste Gruppe an das Ende des Feldes rückt. Die dritte Figur wird von der dritten Gruppe begonnen usw.
Ist das Teilnehmerfeld durch die Anzahl der Pflichtfiguren nicht in genau gleichgroße Gruppen teilbar, so soll die letzte Gruppe (und ggf. auch die vorletzte usw.) um eins kleiner sein als die übrigen (siehe hierzu die Übersichtstafel unter Ziffer 9.4.1).
Ist die Teilnehmerzahl nicht größer als die Zahl der Figuren, so wechselt die Reihenfolge der Läufer in der Weise, dass jede folgende Figur jeweils von dem Läufer mit der nächsthöheren Startnummer begonnen wird. Bei nur zwei Teilnehmern kann mit Einverständnis beider auf einen Wechsel der Startfolge verzichtet werden.
Werden die zu laufende Pflichtgruppe und der Startfuß für die Pflichtwettbewerbe von Damen/Mädchen und Herren/Jungen der gleichen Altersklasse gem. Ziffer 3.6.2.1 Abs. 5 gemeinsam gelost, so wird jede einzelne Pflichtfigur durch den Wettbewerb mit der größeren Teilnehmerzahl begonnen. Im Anschluss daran laufen jeweils die Teilnehmer des zahlenmäßig kleineren Wettbewerbs. Die Aufteilung der beiden Teilnehmerfelder in Gruppen für die einzelnen Figuren (gem. Abs. 1 bis 3) erfolgt für jeden Wettbewerb getrennt.
3.6.5.3 Reihenfolge der Pflichttänze
Pflichttänze werden in der ausgeschriebenen Reihenfolge gelaufen. Der OSP wird nach Beendigung der vorgeschriebenen Pflichttänze gelaufen (siehe Ziffer 3.6.3.4).
3.6.5.4 Startfolge beim Pflichttanzen
Die Startfolge wechselt nach folgender Vorschrift:
Das Teilnehmerfeld wird entsprechend der Zahl der ausgeschriebenen Pflichttänze - einschließlich des OSP, der wie ein Pflichttanz behandelt wird - in Gruppen unterteilt. Demzufolge beginnt das Paar mit der Startnummer eins den ersten Pflichttanz. Das erste Paar der zweiten Gruppe beginnt den zweiten Pflichttanz und der OSP wird vom ersten Paar der dritten Gruppe begonnen.
Ist die Aufteilung in gleichgroße Startfolgegruppen nicht möglich, so ist die letzte, ggf. auch die vorletzte Gruppe um eins kleiner als die erste (siehe hierzu die Übersichtstafeln unter 9.4.2).
3.6.6 Verhaltensmaßregeln
3.6.6.1 Den Wettkämpfern ist der Aufenthalt nur auf den vom Veranstalter zugewiesenen Plätzen gestattet.
3.6.6.2 Beim Pflichtlaufen mit mehr als sechs Teilnehmern hat jeder Läufer nach Beendigung seiner Figur die Bahn zu verlassen. Jedes Tanzpaar hat nach Beendigung seines Pflichttanzes die Bahn zu verlassen.
3.6.6.3 Angehörigen, Trainern oder Begleitern des Läufers ist das Betreten der Lauffläche während des Wettbewerbs untersagt. Die Einhaltung dieser Bestimmung muss der Schiedsrichter besonders beachten.
3.6.6.4 Die Läufer haben sich den Weisungen der Wettkampfleitung unbedingt zu unterwerfen.
3.6.6.5 Ein Läufer, der erteilten Weisungen zuwiderhandelt, der die Funktionäre, deren Entscheidungen oder die Wertungen der Wertungsrichter in ungebührlicher Weise angreift, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann eine weitere Sperrzeit für die Teilnahme an Wettbewerben ausgesprochen werden.
3.8.6.6 Beim Wettbewerb dürfen keine nationalen Embleme getragen werden.