2 Organisation sportlicher Veranstaltungen
2.4 Meldungen und Meldegebühren
2.4.1 Sportpässe
2.4.1.1 Zur Teilnahme an Wettbewerben können nur Läufer gemeldet werden, welche einen gültigen Sportpass besitzen. Bei Wettbewerben des DRIV sind die Sportpässe zusammen mit der Meldung einzureichen. Für Veranstaltungen im eigenen Verein ist ein Sportpass nicht erforderlich.
2.4.1.2 Im Sportpass muss bei Läufern bis zur Volljährigkeit ein ärztliches Unbedenklichkeits-Attest eingetragen sein, das im gleichen Sportjahr ausgestellt sein muss.
2.4.1.3 Für ausländische Läufer werden diese Vorschriften durch die Genehmigung ihres Nationalverbandes ersetzt.
2.4.1.4 Sportpässe werden von den Landesverbänden ausgestellt. Für die Richtigkeit der Angaben im Sportpass, einschließlich der Gültigkeitsdauer des ärztlichen Attests, ist der Verein des Läufers bzw. dessen Landesverband verantwortlich.
2.4.1.5 Für fehlende oder fehlerhafte Sportpässe ist eine Abgabe in Höhe von EURO 20,00 fällig. Diese wird für das DRIV-Jugendkonto eingezogen und für die Jugend in der Sparte Rollkunstlauf verwendet.
2.4.2 Meldungen
2.4.2.1 Meldungen jeder Art können nur durch den zuständigen Fachwart abgegeben werden. Zuständig sind:
  1. der entsendende Verein für Veranstaltungen innerhalb seines LRV-Bereiches;
  2. der LRV - nach Abstimmung mit dem entsendenden Verein - für Veranstaltungen mit Teilnehmern aus mehreren Landesverbänden und für Veranstaltungen des DRIV;
  3. der KK-Vorsitzende des DRIV für internationale Wettbewerbe und Prüfungen. Das Einverständnis des LRV des betreffenden Läufers ist Voraussetzung.
Bezüglich der Teilnahme an internationalen Wettbewerben oder sonstigen Maßnahmen im Ausland wird auf Ziffer 1.5.2 ausdrücklich verwiesen.
2.4.2.2 Bei Paaren, deren Partner verschiedenen Vereinen angehören, müssen bei allen Meldungen und Ankündigungen innerhalb des DRIV die Vereine beider Partner genannt werden; analog ist beim Gruppenlaufen zu verfahren. Bei Formationen werden höchstens zwei Vereine in Veröffentlichungen genannt. Gehören Läufer einer Formation mehreren Vereinen an, so wird die Formation unter der Bezeichnung des Landesverbands angekündigt. Ersatzläufer sind mit der Meldung zu benennen. Die Teilnahme von Läufern aus verschiedenen LRV innerhalb einer Formation ist möglich; Voraussetzung ist jedoch die Genehmigung durch die jeweiligen LRV.
2.4.2.3 Meldungen für Wettbewerbe müssen in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Sie müssen enthalten:
  1. Vorname und Familienname des Läufers und dessen Geburtsdatum;
  2. Bezeichnung des Wettbewerbs für den gemeldet wird;
  3. Bezeichnung der Leistungsklasse sowie bestandene Klassenlauf-Prüfungen;
  4. Bei Gruppen Bestätigung der Zusammensetzung gem. Ziffer 3.6.2.4 Abs. 2;
  5. Bestätigung der Vereinszugehörigkeit mit voller Angabe des Vereinsnamens und dessen Abkürzung, bei Formationen sind diese Angaben für jeden einzelnen Läufer erforderlich;
  6. Bestätigung der Amateureigenschaft;
  7. Anerkennung der Haftpflichtklausel nach Ziffer 2.3.2, Punkt 15.
2.4.2.4 Für die Richtigkeit der Meldung ist der meldende Verein verantwortlich. Wird die Meldung durch den LRV oder DRIV abgegeben, so ist der Verein für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.
2.4.2.5 Unvollständig eingesandte Meldungen können zurückgewiesen werden. Unrichtige Meldungen machen einen Start auch dann ungültig, wenn die Unrichtigkeit erst nachträglich festgestellt wird.
2.4.2.6 Der DRIV ist berechtigt, für nationale und internationale Wettbewerbe Läufer von den zuständigen Landesverbänden anzufordern. Die Landesverbände besitzen das gleiche Recht gegenüber ihren Vereinen. Derartige Anforderungen haben Vorrang gegenüber anderen Veranstaltungen, ausgenommen LRV-Meisterschaften.
2.4.2.7 Bindende Verhandlungen zwischen Veranstaltern und Läufern sind unzulässig.
2.4.2.8 Die Teilnahme "außer Konkurrenz" an Wettkämpfen ist verboten.
2.4.2.9 Eine Ummeldung (Abmeldung eines Läufers und Anmeldung eines Ersatzläufers im selben Wettbewerb und derselben Disziplin) ist durch den zuständigen Fachwart nur bis zum Beginn der Veranstaltung (erster offizieller Trainingstag) möglich. Eine zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben.
2.4.3 Meldegebühren, Kostenbeiträge
2.4.3.1 Die Meldegebühren für alle gemeldeten Teilnehmer sind grundsätzlich vor der Auslosung der Veranstaltung fällig. Meldegebühren zu Veranstaltungen des DRIV sind in bar oder per Scheck zu entrichten.
2.4.3.2 Als Meldegebühren werden erhoben:

Bei Deutschen Meisterschaften und Wettbewerben des DRIV werden folgende Meldegebühren erhoben:
·je Einzelläufer  - nur Pflichtwettbewerb
 - nur Kürwettbewerb
 - Kombinationswettbewerb
EURO   30,00 
EURO   30,00 
EURO   45,00 
· je Paar, TanzpaarEURO   55,00 
· je FormationEURO  110,00 
und für Show-Gruppen:
· je QuartettEURO   35,00 
· je Kleiner Gruppe/Schüler-GruppeEURO   65,00 
· je Große GruppeEURO  110,00 
Bei allen anderen Wettbewerben dürfen höchstens die vorstehenden Sätze erhoben werden.
2.4.3.3 Für verspätet abgegebene Meldungen ist die doppelte Meldegebühr zu entrichten (Ummeldungen gemäß Ziffer 2.4.2.9 fallen nicht darunter).
2.4.3.4 Ist die Teilnahmeberechtigung für einen internationalen Wettbewerb an die Zahlung einer Organisationsgebühr, einer Meldegebühr oder dergleichen gebunden und in der Ausschreibung eine Zahlungsfrist genannt, so wird bei Zahlungsverzug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EURO 30,00 zuzüglich zur Meldegebühr eingefordert.
Der betreffende Läufer wird solange nicht zum Start in dem entsprechenden Wettbewerb zugelassen (auch wenn er bereits angereist sein sollte), bis die fälligen Beträge (ggf. an Ort und Stelle) beglichen sind.
2.4.3.5 Versäumt ein Landesverband die fristgerechte Meldung oder Abmeldung seiner Läufer zu einem internationalen Wettbewerb, so wird der LRV mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von EURO 30,00 je Nennung (Läufer, Paar etc.) belastet.
2.4.3.6 Versäumt ein Landesverband die fristgerechte Meldung oder Abmeldung seiner Läufer für einen nationalen Wettbewerb oder eine nationale Meisterschaft (30 Tage vor Beginn der Veranstaltung [Beginn der Veranstaltung ist bei Wettbewerben und Meisterschaften der erste offizielle Trainingstag]), so wird der LRV mit folgenden Gebühren belastet:
  1. Bei einer Nachmeldung ist die doppelte Meldegebühr zu entrichten;
  2. bei Abmeldung früher als 7 Tage vor Beginn ist die halbe Meldegebühr zu entrichten;
  3. bei Abmeldung innerhalb 7 Tagen vor Beginn wird die volle Meldegebühr fällig.
2.4.3.7 Für Aufwendungen, die dem DRlV bei der Beschickung internationaler Wettbewerbe entstehen (z.B. Kosten für den deutschen Wertungsrichter), wird von jedem Teilnehmer eine Kostenpauschale erhoben. Falls mit dieser Pauschale die Aufwendungen nicht voll abgedeckt werden können, wird der Differenzbetrag auf die Teilnehmer umgelegt. Überschreitet jedoch die Pauschale einschließlich der Umlage die nachstehend genannten Höchstbeträge, so wird der betreffende Wettbewerb nicht beschickt. Die Höchstbeträge lauten für:
· lnterland-Cup EURO 45,00
· internationaler Kürwettbewerb, Brüssel EURO 30,00
· internationdler Rolltanzwettbewerb, Hettange-Grande EURO 15,00

Hinzu kommen die vor Ort fälligen Startgebühren laut Ausschreibung.