2 Organisation sportlicher Veranstaltungen
2.3 Ausschreibungen
2.3.1 Ausschreibungen jeder Art erfolgen durch den jeweils zuständigen Fachwart für Rollkunstlauf/Rolltanz.
2.3.2 Die Ausschreibung muss enthalten:
  1. Namen und Anschrift des Veranstalters;
  2. Namen und Anschrift des durchführenden Verbandes oder Vereins (Ausrichter);
  3. Ort und Lage des Platzes der Veranstaltung mit Angaben über Größe und Beschaffenheit der Lauffläche, Hallenbahn oder Freiluftbahn;
  4. Aufzählung der zum Austrag kommenden Wettbewerbe mit folgenden Angaben:
    1. Rollkunstlauf: Pflichtfiguren gemäß Figurenverzeichnis (Ziffer 9.1) bzw. Pflichtgruppen (Ziffer 3.5.1.1), ggf. Inhalt und Dauer der Kurzkür, Dauer der Kür, Multiplikatoren und höchsterreichbare Punktzahlen;
    2. Rolltanz: Pflichttänze, ggf. Rhythmus und Dauer des Freien Spurenbildtanzes (OSP), Dauer des Kürtanzes, Multiplikatoren und höchsterreichbare Punktzahlen;
  5. ggf. vorläufiger Zeitplan;
  6. Zeit und Ort der Auslosung der Startfolge und der Pflichtfiguren sowie Zeit und Ort der Besprechung des Kampfgerichts;
  7. Teilnahmeberechtigung und Teilnehmerquoten;
  8. Anschrift der Meldestelle und Datum des Meldeschlusses;
  9. Quartiermeldestelle und Datum des Quartiermeldeschlusses;
  10. Höhe der Meldegebühren;
  11. Angaben über Auszeichnungen;
  12. den besonderen Hinweis, dass der Start nur gegen Vorlage eines gültigen Sportpasses mit ärztlichem Attest erfolgen darf;
  13. Angaben über die Trainingsmöglichkeiten vor. bzw. während der Veranstaltung;
  14. Angaben über die vorhandene Musikübertragungs-Anlage (Kassettengeräte sind Mindestausstattung);
  15. folgende Angabe über die Haftpflicht seitens des Veranstalters: "Für die Beschaffenheit der Lauffläche und die sich für Läufer und Offizielle ergebenden Gefahren übernimmt der Veranstalter keine Haftung";
  16. etwaige Ergänzungsbestimmungen.
  17. Bezeichnung der zu vergebenden Titel sowie Mindestanforderungen zur Vergabe derselben;
  18. Ort und Datum der Ausfertigung der Ausschreibung sowie Unterschrift des Veranstalters bzw. des zuständigen Fachwarts.
2.3.3 Der Fachwart für Rollkunstlauf/Rolltanz des Veranstalters ist verpflichtet, die Ausschreibung sowie einen vorläufigen Zeitplan mindestens vier Wochen vor dem ersten Tag eines Wettbewerbes allen Organisationen bekanntzugeben, die berechtigt sind, Teilnehmer zu entsenden.