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Organisation sportlicher Veranstaltungen
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| 2.3 |
Ausschreibungen |
| 2.3.1 |
Ausschreibungen jeder Art erfolgen durch den jeweils zuständigen Fachwart für Rollkunstlauf/Rolltanz.
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| 2.3.2 |
Die Ausschreibung muss enthalten:
- Namen und Anschrift des Veranstalters;
- Namen und Anschrift des durchführenden Verbandes oder Vereins (Ausrichter);
- Ort und Lage des Platzes der Veranstaltung mit Angaben über Größe und Beschaffenheit der Lauffläche, Hallenbahn oder Freiluftbahn;
- Aufzählung der zum Austrag kommenden Wettbewerbe mit folgenden Angaben:
- Rollkunstlauf: Pflichtfiguren gemäß Figurenverzeichnis (Ziffer 9.1) bzw. Pflichtgruppen (Ziffer 3.5.1.1), ggf. Inhalt und Dauer der Kurzkür, Dauer der Kür, Multiplikatoren und höchsterreichbare Punktzahlen;
- Rolltanz: Pflichttänze, ggf. Rhythmus und Dauer des Freien Spurenbildtanzes (OSP), Dauer des Kürtanzes, Multiplikatoren und höchsterreichbare Punktzahlen;
- ggf. vorläufiger Zeitplan;
- Zeit und Ort der Auslosung der Startfolge und der Pflichtfiguren sowie Zeit und Ort der Besprechung des Kampfgerichts;
- Teilnahmeberechtigung und Teilnehmerquoten;
- Anschrift der Meldestelle und Datum des Meldeschlusses;
- Quartiermeldestelle und Datum des Quartiermeldeschlusses;
- Höhe der Meldegebühren;
- Angaben über Auszeichnungen;
- den besonderen Hinweis, dass der Start nur gegen Vorlage eines gültigen Sportpasses mit ärztlichem Attest erfolgen darf;
- Angaben über die Trainingsmöglichkeiten vor. bzw. während der Veranstaltung;
- Angaben über die vorhandene Musikübertragungs-Anlage (Kassettengeräte sind Mindestausstattung);
- folgende Angabe über die Haftpflicht seitens des Veranstalters: "Für die Beschaffenheit der Lauffläche und die sich für Läufer und Offizielle ergebenden Gefahren übernimmt der Veranstalter keine Haftung";
- etwaige Ergänzungsbestimmungen.
- Bezeichnung der zu vergebenden Titel sowie Mindestanforderungen zur Vergabe derselben;
- Ort und Datum der Ausfertigung der Ausschreibung sowie Unterschrift des Veranstalters bzw. des zuständigen Fachwarts.
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| 2.3.3 |
Der Fachwart für Rollkunstlauf/Rolltanz des Veranstalters ist verpflichtet, die Ausschreibung sowie einen vorläufigen Zeitplan mindestens vier Wochen vor dem ersten Tag eines Wettbewerbes allen Organisationen bekanntzugeben, die berechtigt sind, Teilnehmer zu entsenden.
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