1 Allgemeine Bestimmungen
1.3 Vereins- und Verbandszugehörigkeit
1.3.1 Jeder Läufer ist nur für einen Rollsport-Verein startberechtigt. Bei Paaren, deren Partner für verschiedene Vereine bzw. LRV startberechtigt sind, ist für den Start die Zustimmung beider Vereine und LRV erforderlich. (Sonderbestimmungen für Formationen siehe Ziffer 2.4.2.2)
1.3.2 Bei Vereinswechsel hat sich der Läufer bei seinem bisherigen Verein schriftlich abzumelden. Bei der Anmeldung im neuen Verein hat der Läufer die Freigabebestätigung seines bisherigen Vereins vorzulegen (Eintrag im Sportpass).
1.3.3 Wird die Freigabe verweigert, so kann der Läufer nicht vor dem folgenden 1. Januar für den neuen Verein starten. Diese Regelung gilt nicht für Klassenlaufen.
1.3.4 Wechselt ein Verein die Landesverbandszugehörigkeit, so sind seine Läufer ein Jahr lang nicht startberechtigt. Ein Läufer jedoch, der den Wechsel nicht vollziehen will und sich deshalb einem anderen Verein des bisherigen Landesverbandes anschließt, bleibt in diesem weiterhin startberechtigt.
1.3.5 Abwerbung von Läufern ist verboten.
1.3.6 Tätigkeiten als Offizieller oder Wertungsrichter können nur für einen einzigen Landesverband oder für einen ihm angeschlossenen Verein ausgeübt werden.